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Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die du in unserem Shop kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Nachfolgend findest du den offiziellen, EU-weit einheitlichen Hinweis der Europäischen Kommission. Du kannst ihn auch als PDF herunterladen.

Offizieller EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Der vollständige Text steht unter der Grafik.
Quelle: Europäische Kommission · PDF öffnen · europa.eu/youreurope/garantien

Der Hinweis als Text

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen zu deinen Rechten in einem bestimmten Land findest du unter europa.eu/youreurope/garantien.

Was ist zu tun, wenn du vertragswidrige Ware erhältst?

  1. Melde uns das Problem so bald wie möglich.
  2. Lege einen Kaufnachweis vor, z. B. die Rechnung, Bestellbestätigung oder einen Kontoauszug.

So erreichst du uns:
Oliver Deppe · natur-buddy.de
Schaumburger Straße 21, 31553 Sachsenhagen
E-Mail: info@natur-buddy.de · Kontaktformular

Gewerbliche Garantien (z. B. mit GARAN-Kennzeichnung) gelten, falls angeboten, zusätzlich und lassen deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Dein Widerrufsrecht besteht unabhängig davon.

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